Markierung mit Mikrochip
nach ISO-Norm. Falls der Chip dieser nicht entspricht, muss ein Lesegerät vom
Tierhalter zur Verfügung gestellt werden. Erst chippen, dann impfen!
Tollwutimpfung
Prüfen des Impferfolges
gegen Tollwut durch Titerbestimmung, Mindesthöhe 0,5 IU/ml Serum. Zwischen
Impfung und Titerbestimmung wird ein Abstand von 4 Wochen empfohlen.
Mit dem Tag der
Blutentnahme beginnt eine Wartezeit von mindestens 6 Monaten bis zur möglichen
Einreise.
Eine entsprechende
amtliche PETS-Tollwutantikörperbescheinigung muss vom Amtstierarzt ausgestellt
werden.
In den letzten 24 - 48
Stunden vor der Abreise muss das Tier gegen Bandwürmer und Zecken behandelt
werden, dies ist durch eine PETS-Bescheinigung (offizielles Formular) vom
Tierarzt zu bestätigen.
Vor der Einreise in das
Vereinigte Königreich ist eine Erklärung zu unter-zeichnen, dass das Tier in
den letzten 6 Monaten nicht an einem Ort außerhalb der EU/EFTA-Staaten
gehalten wurde. Wird das Tier jährlich gegen Tollwut geimpft, bleibt das
Zertifikat gültig, d.h. eine weitere Titerbestimmung ist nicht nötig. Eine
Bandwurm- und Zeckenbehandlung muss jedoch vor jeder Einreise erfolgen. Das
Mindestalter für die Tollwutimpfung beträgt 3 Monate.
Aktuelle
Informationen erhalten Sie über:
www.britischebotschaft.de/static/Agriculture/Going/pets_conditions_ger.htm,
www.maff.gov.uk/animalh/ quarantine/PETS/index.shtml oder
unter der PETS
Helpline: 0044 / 870 / 241 1710.
Einreiserouten: siehe o.g.
homepages.
Zugelassene
Labors für die Titerbestimmung:
Institut für Virologie,
Frankfurter Straße 107, D-35392 Giessen,Tel.: 0049/(0)6 41/9 93 83
50, Fax: 0049/(0)6 41/9 93 83 59,e-mail Adresse: viro@vetmed.uni-giessen.de
oder
heinz-juergen.thiel@vetmed.uni-giessen.de