|
|
|
Tierinfos |
|
Einreisebestimmungen
Wenn Sie mit
Hunden in den
Urlaub
fahren möchten. Informieren Sie sich über die jeweiligen Landes
Einreisebestimmungen.
Bitte bedenken Sie, eine lange Reise ist für Tiere nicht ungefährlich.
zB:
Hitzeschlag Hund -
Sonnenstich Hund -
Atemstillstand
Hund -
Schock
Hund -
Herzschwäche Hund -
Nierenschwäche Hund
weitere Tierinfos
zu Tiergesundheit
Einreisebestimmungen "Ausland" |
|
Belgien:
Tierärztliche Bescheinigung der Tollwutimpfung erforderlich. Die
Impfung muss mindestens 1 Monat vor Einreise erfolgt sein. Für Hunde unter 3
Monaten und für Katzen ist die Bescheinigung 6 Monate gültig, für ältere
Hunde beträgt die Gültigkeitsdauer der Bescheinigung 1 Jahr. |
|
Bosnien Herzegowina: Tierärztliches lmpf- und Gesundheitszeugnis.
Anerkannt für die Tollwutschutzimpfung ist ein 6-monatiger Impfschutz. Die
Impfung muss mindestens 15 Tage vor der Einreise erfolgt sein. Beide
Bescheinigungen müssen im Internationalen Impfpass eingetragen sein. Eine
tierärztliche Untersuchung kann gegen Entgelt auch am Grenzübergang
vorgenommen werden. |
|
Bulgarien:
Eine im Internationalen Impfpass eingetragene und vom
Amtstierarzt bestätigte Tollwutimpfung sollte vor mindestens 1 Monat und
höchstens 1 Jahr (Hund) bzw. vor 6 Monaten (Katze) durchgeführt worden sein.
Ein amtstierärztliches Gesundheitszeugnis, nicht älter als 14 Tage, ist
erforderlich. |
|
Dänemark:
Tierärztliches Tollwutimpfzeugnis im Internationalen Impfpass,
das die Impfung vor mehr als 30 Tagen und weniger als 12 Monaten bestätigt.
Sind keine 30 Tage zwischen Impfung und Einreise vergangen oder sind die
Tiere jünger als 3 Monate, ist eine Gesundheitsbescheinigung erforderlich.
Die Einfuhr nach Dänemark von Pitbullterriern und Tosas (sowie von
Kreuzungen mit diesen) ist verboten |
|
Estland: Tollwutschutzimpfung vor mindestens 30 Tagen
und höchstens 12 Monaten durchgeführt und im Internationalen Impfpass
eingetragen. Amtstierärztliches Gesundheitszeugnis in Englisch, Russisch
oder Estnisch erforderlich. Mindestalter bei Einreise: 10 Wochen. |
|
Finnland:
Tierärztliche Tollwutimpfbescheinigung. Impfung vor mindestens 30 Tagen und
höchstens 12 Monaten. Die Einreise aus EU-Ländern darf auch unmittelbar nach
Impfung erfolgen.
|
|
Frankreich:
Für Hunde und Katzen älter als 3 Monate ist eine gültige
Tollwutimpfung ausreichend. Bei Erstimpfung muss die Impfung vor mindestens
30 Tagen erfolgt sein. Bei Auffrischungsimpfungen müssen die Bestimmungen
des Einreiselandes erfüllt sein (Deutschland alle 12 Monate). Die Tiere
müssen durch Mikrochip oder Tätowierung identifizierbar sein. Bei Einreise
von mehr als 3 Tieren jünger als 3 Monate ist eine Sondergenehmigung des
Ministère de l'Agriculture, Paris erforderlich. |
|
Griechenland:
Für Hunde und Katzen muss bei der Einreise ein internationaler
Impfpass oder ein amtstierärztliches Gesundheitsattest (in englischer oder
französischer Sprache) vorliegen. Die Impfung muss mindestens 15 Tage,
jedoch höchstens 12 Monate vor der Einreise erfolgt sein. |
|
Großbritannien:
Folgende Dokumente sind mitzuführen: amtstierärztliche
Gesundheitsbescheinigung im PETS-Zertifikat über die erfüllten Anforderungen
(Mikrochip, Impfung, Bluttest), tierärztliche Bescheinigung über die
Behandlung gegen Parasiten, Erklärung des Besitzers, wonach das Tier in den
letzten 6 Monaten vor der Einreise nicht in einem Land außerhalb der
EU/EFTA- Staaten gewesen ist.
Verbotene Rassen:
Pitbullterrier, Japanese Tosas, Dogo Argentinos, Fila Brasilieros |
|
Irland:
Die Einreise nach Irland ist nur über England unter Einhaltung
des PETS möglich.
|
|
Italien:
Amtstierärztliches Impf- und Gesundheitszeugnis. Anerkannt wird
ein 11-monatiger Impfschutz. Impfung vor mindestens 20 Tagen. Das
Gesundheitszeugnis hat eine Gültigkeit von 30 Tagen. Maulkorb und Leine sind
mitzuführen. |
|
Ex-Jugoslawien:
Tierärztliches lmpf- und Gesundheitszeugnis. Anerkannt für die
Tollwutschutzimpfung ist ein 6-monatiger Impfschutz. Die Impfung muss
mindestens 15 Tage vor der Einreise erfolgt sein. Beide Bescheinigungen
müssen im Internationalen Impfpass eingetragen sein. Eine tierärztliche
Untersuchung kann gegen Entgelt auch am Grenzübergang vorgenommen werden. |
|
Kroatien: Ein tierärztliches Gesundheits- und Impfzeugnis im
Internationalen Impfpass ist ausreichend. Die Tollwutschutzimpfung darf
nicht länger als 1 Jahr und muss mindestens 15 Tage zurückliegen. Eine
tierärztliche Untersuchung kann gegen Entgelt auch an der Grenze vorgenommen
werden. |
|
Lettland: Bei Tieren in Begleitung durch den Besitzer oder einer
bevollmächtigten Person ist als gesundheitliches Zeugnis der Internationale
Impfpass ausreichend. Hunde müssen gegen Tollwut, Staupe, Virus-Hepatitis,
Leptospirose sowie Parvovirose, Katzen gegen Tollwut und Panleukopenie
geimpft sein. Die Impfungen sollten vor mindestens 30 Tagen und höchstens 1
Jahr erfolgt sein. |
|
Littauen: Für die Einreise ist ein amtstierärztliches
Gesundheitszeugnis erforderlich. Hunde müssen gegen Tollwut, Staupe,
Virus-Hepatitis, Leptospirose sowie Parvovirose, Katzen gegen Tollwut und
Panleukopenie geimpft sein. Die Impfungen müssen mindestens 14 Tage und
höchstens 6 Monate vor Einreise durchgeführt und im Internationalen Impfpass
vermerkt sein. |
|
Luxemburg: Eine Tollwutimpfung sollte vor mindestens 30 Tagen und
höchstens 1 Jahr durchgeführt worden sein. Bei Tieren unter 3 Monaten ist
eine Impfung nicht obligatorisch. |
|
Niederlande: Tollwutimpfung vor mindestens 30 Tagen und höchstens 1
Jahr, wenn die Tiere nach Vollendung des 3. Lebensmonats geimpft wurden. Für
Tiere, die vorher geimpft wurden, beträgt die Gültigkeit nur 3 Monate. Die
Einreise mit Hunden vom Typ Pitbullterrier ist verboten, mit ähnlich
aussehenden Bullterrier-Rassen wie American Staffordshire-Terrier und
Bullterrier dagegen erlaubt. Bei der letztgenannten Rasse empfiehlt sich die
Mitnahme des Stammbuches. Aufgrund der Tatsache, dass American
Staffordshire-Terrier und Pitbulls sich häufig sehr ähnlich sehen, werden
American Staffords nur nach Vorlage eines von einer FCI-anerkannten
Organisation ausgestellten Stammbaumes nicht als Pitbulls betrachtet. Diese
Regelung gilt auch für Fila Brasilieros, Dogo Argentinos und Mastino
Napolitanos. |
|
Norwegen:
Die
Tiere müssen bei der Einreise von einer Tierärztlichen Bescheinigung mit
Unterschrift eines praktischen Tierarztes begleitet sein. Ein Hund muss bei
der Einreise mindestens 7 Monate, eine Katze muss mindestens 16 Monate alt
sein.
Die
Tierärztliche Bescheinigung besteht aus der Gesundheitsbescheinigung (Teil
I) und der lmpfbescheinigung (Teil II). Die Gesundheitsbescheinigung ist
maximal 1 0 Tage für die Einreise gültig und muss von einem Tierarzt
unterschrieben sein. Die Bescheinigung dient zum Nachweis darüber, dass das
Tier keine ansteckenden Krankheiten hat und dass eine Behandlung gegen
Bandwürmer (Echinococcus multi-locularis) durchgeführt worden ist. Im Laufe
der ersten 7 Tage nach Ankunft in Norwegen muss das Tier nochmals von einem
Tierarzt gegen Bandwürmer behandelt werden. Die Impfbescheinigung
wird auf Grundlage der originalen Impf- und Blutprobendokumente
ausgeschrieben und soll von einem Tierarzt vollständig ausgefüllt und
unterschrieben sein. Die Impfbescheinigung ist genauso lange gültig wie die
Impfungen bzw. die Ergebnisse der Blutuntersuchungen.
Tollwut:
Hunde
müssen bei der ersten Impfung mindestens drei Monate alt sein, Katzen
mindestens 12 Monate. Die Blutprobe zur Kontrolle der Tollwutantikörpertiter
kann frühestens 120 Tage und spätestens 365 Tage nach der zuletzt
durchgeführten Tollwutimpfung vorgenommen werden. Die Blutentnahme muss
durch einen Tierarzt erfolgen und von einem anerkannten Labor ausgewertet
werden. Die Probe muss mindestens einen Antikörpertiter von 0,5 IU/ml Serum
zeigen. Falls das Tier diesen Antikörpertiter nicht erreicht, muss die
Tollwutimpfung nochmals durchgeführt werden. Eine zweite Blutentnahme kann
dann allerdings wieder erst nach frühestens 120 Tagen erfolgen. In seltenen
Fällen kann es vorkommen, dass bei jungen Hunden die erforderliche Titerhöhe
nicht erreicht wird. Eine 2-malige Impfung im Abstand von 4 Wochen ist daher
bei jungen Hunden, die nach Skandinavien reisen sollen, empfehlenswert.
Leptospirose:
Hunde müssen innerhalb von 365 Tagen vor der Einfuhr nach Norwegen gegen
Leptospirose geimpft worden sein ( oder es ist eine Blutprobe zu
untersuchen).
Staupe:
Hunde
müssen innerhalb von 730 Tagen vor der Einfuhr nach Norwegen gegen Staupe
geimpft worden sein. Leptospirose- und Staupeimpfung müssen bei Ein-fuhr
mindestens 30 Tage zurückliegen.
ldentifikation:
durch eine lesbare Tätowierung oder durch einen implantierten Mikrochip. Die
Identitätsnummer muss in sämtlichen Impfbescheinigungen und in dem
Blutprobenergebnis des untersuchenden Labors angegeben sein. Mikrochip
sollte ISO-Standard besitzen, ansonsten muss eigenes Lesegerät mitgeführt
werden.
Erklärung,
dass
das Tier in den letzten 6 Monaten nicht an einem Ort außerhalb der EU/EFTA-
Staaten gehalten wurde. Pitbullterrier, Tosa Inu, Dogo Argentino, Fila
Brasiliero oder Kreuzungen mit diesen dürfen nicht nach Norwegen eingeführt
werden. Bei Hunderassen, die mit den angeführten verwechselt werden können
(z.B. American Staffordshire-Terrier), muss mit der Stammtafel nachweisbar
sein, dass das Tier nicht von einer dieser Rassen stammt. Die Einfuhr von
Bengalkatzen ist ebenfalls verboten.
Aktuelle Informationen
erhalten Sie über: www.norwegen.org/Reisen/Hund-und-Katz.htm |
|
Österreich:
Internationaler lmpfpass mit Tollwutimpfbescheinigung
erforderlich. Nach der Impfung sollten mindestens 30 Tage aber höchstens 12
Monate vergangen sein. Maulkorb und Leine müssen mitgeführt werden. |
|
Polen: Internationaler Impfpass mit Tollwutimpfbescheinigung und
amtstierärztlichem Gesundheitszeugnis, nicht älter als 7 Tage, erforderlich.
Die Impfung muss mindestens 21 Tage, aber nicht länger als 12 Monate
zurückliegen
|
|
Portugal:
Amtstierärztliches Gesundheits- und Impfzeugnis. Die
Tollwutimpfung muss mindestens vor 30 Tagen und höchstens vor 12 Monaten
durchgeführt worden sein. Das Gesundheitszeugnis sollte unmittelbar vor der
Einreise ausgestellt werden. Es gelten Leinen- und Maulkorbpflicht. Hunde
dürfen weder in Restaurants, noch an Strände, noch in Bussen des
öffentlichen Nahverkehrs mitgenommen werden. Mit der Staatlichen Eisenbahn
und auf Fähren dürfen Hunde jedoch mitgenommen werden. |
|
Rumänien:
Eine Tollwutimpfung muss mindestens 1 Monat aber höchstens 12
Monate bei Hunden und 6 Monate bei Katzen zurückliegen. Ein
amtstierärztliches Gesundheitszeugnis (nicht älter als 10 Tage) ist ebenso
erforderlich. |
|
Schweden:
Einfuhrerlaubnis:
Das Tier
benötigt eine Einfuhrerlaubnis, die beim Schwedischen
Zentrallandwirtschaftsamt (Animal Disease Control Division, Swedish Board of
Agriculture, SE-551 82 Jönköping, Schweden) zu beantragen ist. Der
Zahlungsbeleg über 400 SEK wird zusammen mit Name, Adresse, Identifikation
des Tieres, Ausgangsland und dem Datum der voraussichtlichen Ankunft in
Schweden an das Amt gesandt. Mit diesem Beleg können bis zu 10 Hunde und
Katzen innerhalb eines Jahres eingeführt werden.
Gesundheitsbescheinigung:
siehe Norwegen
Impfbescheinigung:
Tiere müssen
vor der Impfung gechippt werden.
Tollwut:
Die Impfung
darf bei Einreise nicht älter als 1 Jahr und 45 Tage sein. Tollwutimpfungen
vor einem Alter von 3 Monaten sind nicht gültig.
Leptospirose:
Gültigkeitsdauer siehe Tollwutimpfung.
Staupe:
Impfung
darf nicht länger als 2 Jahre und 45 Tage zurückliegen.
Weitere
Bestimmungen (Titer etc.):
siehe Norwegen
Zugelassene
Labors:
siehe
Großbritannien
Verbotene
Rassen:
nicht
aufgeführt
Aktuelle Informationen:
Tel.: 0046/(0)36/15 61 00 oder
www.sjv.se/english/dogsandcats/default.htm26 |
|
Schweiz:
Ein tierärztliches Tollwutimpf- und Gesundheitszeugnis ist
erforderlich. Die Impfung sollte mindestens 30 Tage und höchstens 12 Monate
zuvor erfolgt sein. Die Einfuhr von Hunden mit kopierten Ohren und/oder Rute
ist bei Tieren jünger als 5 Monate verboten. Beim Durchreiseverkehr mit der
Bahn oder dem Flugzeug ohne Zwischenaufenthalt ist kein Tollwutimpfzeugnis
erforderlich. |
|
Slowenien:
Internationaler lmpfpass mit tierärztlichem Gesundheitszeugnis
und Tollwutimpf-bescheinigung erforderlich. Die Impfung muss bei der
Einreise mindestens 15 Tage alt sein und maximal 1 Jahr zurückliegen. Hunde
müssen zusätzlich gegen Staupe geimpft sein. Diese Impfung muss mindestens
15 Tage und darf höchstens 6 Monate zurückliegen. |
|
Slowakische Republik: Hunde sind gegen Tollwut, Staupe, infektiöse
Hepatitis und Parvovirose zu impfen, Katzen gegen Tollwut und Panleukopenie.
Die Impfung sollte mindestens 1 Monat und höchstens 12 Monate zurückliegen
und ist mit dem tierärztlichen Gesundheitszeugnis in den Internationalen
Impfpass einzutragen. Letzteres darf höchstens vor 3 Tagen ausgestellt sein. |
|
Spanien:
Internationaler lmpfpass mit Herkunfts- und
Gesundheitsbescheinigung mit amtstierärztlichem Zeugnis, nicht älter als 10
Tage. Für Tiere unter 3 Monaten keine Impfpflicht. Tollwutimpfung vor
mindestens 4 Wochen, aber nicht länger als vor 1 Jahr. |
|
Tschechische Republik: Hunde sind gegen Tollwut, Staupe, infektiöse
Hepatitis und Parvovirose zu impfen, Katzen gegen Tollwut und Panleukopenie.
Die Impfung sollte mindestens 1 Monat und höchstens 12 Monate zurückliegen
und ist mit dem tierärztlichen Gesundheitszeugnis in den Internationalen
Impfpass einzutragen. Letzteres darf höchstens vor 3 Tagen ausgestellt sein. |
|
Türkei:
Internationaler Impfpass mit Tollwutimpfbescheinigung und
amtstierärztlichem Gesundheitszeugnis. Die Impfbescheinigung muss mindestens
14 Tage und darf höchstens 6 Monate alt sein, das Gesundheitszeugnis darf
nicht früher als 2 Tage vor Reisebeginn ausgestellt sein |
|
Ungarn:
Amtstierärztliches Gesundheitszeugnis, nicht älter als 8 Tage,
und Tollwutimpfbescheinigung erforderlich. Die Impfung muss bei der Einreise
mindestens 1 Monat zurückliegen - für die Wiedereinreise nach Deutschland
darf das Impfdatum maximal 1 Jahr zurückliegen. Die Impfung gegen Staupe ist
vorgeschrieben und muss entweder im Gesundheitszeugnis oder im
Internationalen lmpfpass vermerkt sein. Die Einfuhr von Kampfhunden ist
verboten. |
|
USA:
Hunde und Katzen müssen bei der Einreise frei von auf den
Menschen übertragbaren Krankheiten sein. Hunde und Katzen müssen 7-10 Tage
vor Abflug in die Vereinigten Staaten im Heimatland einem praktischen
Tierarzt vorgestellt werden, da unbedingt bei Einreise ein
Gesundheitszeugnis erforderlich ist. Liegt dies nicht vor, trägt der
Besitzer die Kosten für weitere amtstierärztliche Untersuchungen.
Tollwutfreie Staaten wie Hawaii und Guam haben eigene staatliche
Quarantäneregelungen. Hunde müssen mindestens 30 Tage vor der Einreise gegen
Tollwut geimpft sein, es sei denn, sie sind jünger als 3 Monate oder halten
sich seit mindestens 6 Monaten in einem von der U.S. Public Health Service
Behörde für tollwutfrei erklärten Bezirk auf. Die Impfung darf bei der
Einreise nicht länger als 12 Monate zurückliegen. Ist die Impfung nicht
vollständig oder das Zertifikat nicht gültig, wird das Tier an einen Ort
nach Wunsch des Besitzers verbracht, wo es innerhalb von 4 Tagen nach
Grenzübertritt geimpft werden und an dem es 30 Tage verbleiben muss. Wurde
die Impfung weniger als 30 Tage vor der Einreise durchgeführt, muss das Tier
an einem Ort nach Wunsch des Besitzers so lange verbleiben, bis 30 Tage nach
der Impfung vergangen sind. Welpen im Alter unter 12 Wachen können ohne
Impfung in die Vereinigten Staaten einreisen. Die Tollwutimpfung muss in den
Vereinigten Staaten erfolgen, die Tiere müssen dann mindestens 30 Tage nach
erfolgter Impfung an einem Ort nach Wunsch des Besitzers verbleiben. |
|
Deutschland:
Kampfhunde wie Pitbull-Terrier,
American-Staffordshire-Terrier, Bullterrier sowie deren Kreuzungen ist die
Einfuhr nicht erlaubt ! Weitere Hunderassen, je nach Vorschrift des
Bundeslandes, in dem der Hund gehalten werden soll, ist die Einfuhr
verboten. Ab 1.10.04 gelten die Bestimmungen des EU-Heimtierausweises! Hunde
müssen tätowiert oder mit Mikrochip gekennzeichnet sein.
Beim Grenzübertritt reicht der Nachweis einer wirksamen Tollwutschutzimpfung
im Internationalen Impfpass aus.
Einfuhr im Ausland erworbener Tiere
Gesundheitszeugnis und gültige Tollwutschutzimpfung. Die Impfung sollte
mindestens 30 Tage vor der Einreise und höchstens vor 12 Monaten erfolgt
sein. |
|
|
Neue
Reisebestimmungen für Hunde, Katzen und Frettchen in EU-Mitgliedsstaaten
(Sonderregelungen nur noch für Großbritannien, Irland, Schweden) ab 03.07.2004
Eine
amtstierärztliche Bescheinigung ist innerhalb der EU (auch für die neuen
Beitrittsstaaten) nicht mehr erforderlich!
(Beachten Sie bitte
bis zu diesem Datum die unter den einzelnen Ländern aufgeführten Hinweise.)
Quelle:
umweltamt.hagen.de
-
Aufgrund einer neuen
gemeinschaftsrechtlichen Regelung muss ab 3. Juli 2004 für Hunde, Katzen und
Frettchen, die innerhalb der Europäischen Union grenzüberschreitend verbracht
werden, ein Pass nach einheitlichem Muster mitgeführt werden. Dieser Pass muss
dem Tier eindeutig zugeordnet werden können, d. h. das Tier muss mittels
Tätowierung oder Mikrochip identifizierbar und die Kennzeichnungs-Nummer im
Pass eingetragen sein. Neben Angaben zu dem Tier und seinem Besitzer muss der
Pass den tierärztlichen Nachweis enthalten, dass das Tier über einen gültigen
Impfschutz gegen Tollwut verfügt. Für aus Deutschland stammende Tiere heißt
dies, dass die letzte Tollwutimpfung mindestens 30 Tage und längstens 12
Monate vor dem Grenzübertritt durchgeführt worden ist.
-
Die Mitgliedstaaten Irland,
Schweden, Vereinigtes Königreich sind ermächtigt, für eine Übergangsfrist von
fünf Jahren ihre bisherigen schärferen Anforderungen an den Impfschutz gegen
die Tollwut (Blutuntersuchung auf Antikörper) und besondere Bestimmungen für
eine Behandlung gegen Bandwurm- und ggf. Zeckenbefall beizubehalten.
-
Die Regelungen zum
Heimtierpass gelten grundsätzlich für den privaten Reiseverkehr mit bis zu
fünf Tieren wie auch für den Handel zwischen Mitgliedstaaten der EU.
-
Am 3. März 2004 hat die
Europäische Kommission Übergangsmaßnahmen für den privaten Reiseverkehr
beschlossen; demnach können die bisher verwendeten Gesundheits- und
Impfzeugnisse oder Bescheinigungen weiter verwendet werden, wenn sie
-
vor dem 03.07. 2004
ausgestellt wurden,
-
noch gültig sind (in Bezug
auf Impfschutz [gültig bis 12 Monate nach letzter Tollwutimpfung], ggf
Antikörpertiter und Behandlung gegen bestimmte Bandwürmer und Zecken),
-
den inhaltlichen
Anforderungen des EU-Heimtierausweises entsprechen (d. h. in Bezug auf
Angaben zum Tier, zu seiner individuellen Kennzeichnung durch Tätowierung
oder Mikrochipping und seinem Besitzer).
Die
EU-einheitlichen Passformulare müssen also zunächst nur für Heimtiere der
betroffenen Arten verwendet werden, deren Besitzer ab dem 03.07.2004 nicht mehr
über geltende ("alte") Bescheinigungen verfügen und die daher ein neues Dokument
für die Reise in andere Mitgliedstaaten benötigen.
-
Die neuen EU-Heimtierausweise
werden von einem niedergelassenen Tierarzt ausgestellt. Alle niedergelassenen
Hagener Tierärzte sind mittlerweile amtlich hierzu ermächtigt worden.
|
|
|